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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024
Sehr viele (kleine) Änderungen im (gesamten) Steuerrecht sind insbesondere durch das Manteländerungsgesetz namentlich „Wachstumschancengesetz“ in der Regel ab dem Jahr 2024 „in der Pipeline“.
Dazu kommen verschiedenste Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, um punktuellen Einfluss auf das wirtschaftliche oder gesellschaftliche Handeln auszuüben; hier sei insbesondere das Zukunftsfinanzierungsgesetz für die Verbesserung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers erwähnt. Auch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – Anwendung zum 01.01.2024 – muss durch Steuergesetzänderungen begleitet werden.
Dieser SPEZIALDIALOG orientiert sich an den Aufgabengebieten in den Steuerberatungskanzleien.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Termin Themenblock I:
Freitag, 19.01.2024, 09.00 - 12.00 Uhr
Termin Themenblock II:
Freitag, 26.01.2024, 09.00 - 12.00 Uhr
Termin Themenblock III:
Freitag, 02.02.2024, 09.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 07.09.2023, Nr. 17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Weiträumiges Tätigkeitsgebiet: Vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche
Der BFH hat anwendungsorientiert festgestellt, dass ein Tätigwerden innerhalb verschiedener ortsfester betrieblicher Einrichtungen des Arbeitgebers bzw. eines vom Arbeitgeber bestimmter Dritter einem Tätigwerden im weiträumigen Tätigkeitsgebiet entgegensteht. (BFH vom 15.02.2023, VI R 4/21, BStBl. II 2023, 829; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2023 0006).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann