Werbungskostenabzug: Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers für ausstehende Lohnsteuer

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, IV. Quartal - Kombi B

Werbung IV Modul 3


Termin Kombi B:
Freitag,        09.12.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 25.10.2022, Nr. 18 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Werbungskostenabzug: Haftungsinanspruchnahme eines Geschäftsführers für ausstehende Lohnsteuer

Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden sind als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar, als die Haftung auf nicht abgeführte Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt (BFH 08.03.2022, VI R 19/20, BStBl. II 2022, 633; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2022 0006).

Das gesetzliche Abzugsverbot für Steuern von Einkommen (§ 12 Nr. 3 EStG) steht dem Werbungskostenabzug nicht entgegen.

Der BFH hat entschieden, dass der Abzugsfähigkeit dieser Erwerbsaufwendungen aufgrund der Haftungsinanspruchnahme als GmbH-Geschäftsführer weder die Gesellschafterstellung noch das gesetzliche Abzugsverbot von Personensteuern entgegensteht.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion