Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung (Rechtsprechungsanpassung)

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Schaubild

Termin Modul 3:
Dienstag,     26.04.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        28.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.03.2023, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


Zum Zeitpunkt der Steuerentstehung bei Sollversteuerung (Rechtsprech­ungsanpassung)

Der BFH hat entschieden, dass die Vereinbarung eines Landwirts mit der Eisenbahngesellschaft über die endgültige Klagerücknahme gegen Verpflichtung zum Bau eines Ersatzwegs und Leistung einer „Entschädigungszahlung“ als Ersatz für die Schließung eines Bahnübergangs, einen umsatzsteuerbaren und umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch darstellt. Für den Zeitpunkt der Entstehung der Umsatzsteuer bei Sollversteuerung ist der Zeitpunkt der Entrichtung des Entgelts unmaßgeblich (BFH vom 22.08.2019, V R 47/17, BStBl. II 2023, 274; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0013 2019 0002).


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann