BFH vom 13.6.2013, VI R 17/12, BStBl. II 2014, 340
Inhalt
Überlässt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mehr als ein Kfz auch zur privaten Nutzung, so ist der in der Überlassung des Fahrzeugs zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug ohne Fahrtenbuchführung nach der 1 %-Regelung zu besteuern.