Rechtsprechungs-Info

„15a-Verlustausgleichsvolumen“: Wirksame zusätzliche, freiwillige Einlage des Kommanditisten

BFH vom 10.11.2022, IV R 8/19, BStBl. II 2023, 332; Rechtsprechungsaufhebung: Hessisches FG vom 12.03.2018, 2 K 2019/14, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat erstmalig erklärt, dass Einlageleistungen des verlusttragenden Kommanditisten bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, sodass das „15a-Verlustausgleichsvolumen“ erhöht wird.