44 €-Sachbezugsfreigrenze: Zuflusszeitpunkt bei vergünstigter Nutzung von Fitnessstudios
Niedersächsisches FG vom 13.3.2018, 14 K 204/16, EFG 2018, 942, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 14/18; Peine in „Zuflusszeitpunkt bei vergünstigter Nutzung von Fitnessstudios“, PFB 2018, 150
Inhalt
Ein geldwerter Vorteil für die Möglichkeit der vergünstigten Eintrittspreise kann dem Arbeitnehmer auch dann monatlich zufließen, wenn der Arbeitgeber einen langfristigen Vertrag mit dem Nutzungsanbieter abgeschlossen hat.