„7g-Investitionsabzugsbetrag“: Verlängerung der Investitionsfristen
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl. I 2022, 911
Inhalt
Die „7g-Investitionsfristen“ sind während der Corona-Pandemie ständig hinausgeschoben worden. Jetzt gilt es diese „stehen gebliebenen Investitionsabzugsbeträge“ bis zum Ablauf des 31.12.2023 zu verbrauchen.