Abgelehnter Arbeitslohn: Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs für ständige Bereitschaftszeiten
BFH vom 27.10.2020, IX R 5/20, BStBl. II 2021, 600; Rechtsprechungsbestätigung: FG Düsseldorf vom 28.01.2020, 10 K 2166/16 E, EFG 2020, 444, rkr.
Inhalt
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass eine funktionsbezogene und nur während einer „ständigen Bereitschaftszeit“ des Arbeitnehmers verwendeten Betriebsfahrzeuggestellung kein Arbeitslohn darstellt.