Abgelehnter Arbeitslohn: Überlassung eines Feuerwehreinsatzfahrzeugs für ständige Bereitschaftszeiten
BFH vom 19.04.2021, VI R 43/18, BStBl. II 2021, 605; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln von 29.08.2018, 3 K 1205/18, EFG 2019, 32, rkr.
Inhalt
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass eine funktionsbezogene und nur während einer „ständigen Bereitschaftszeit“ des Arbeitnehmers verwendeten Betriebsfahrzeuggestellung kein Arbeitslohn darstellt.