Abgelehnter Gestaltungsmissbrauch durch die dauerhafte Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft
BFH vom 14.08.2019, I R 44/17, DStR 2020, 1307; Rechtsprechungsauf-hebung: FG Baden-Württemberg vom 22.05.2017, 10 K 1859/15, EFG 2017, 1433, nrkr.
Inhalt
Der BFH bestätigt noch einmal seine bereits veröffentlichte und anerkannte Rechtsprechung, dass es dem Steuerpflichtigen freigestellt ist, bestimmte Einkünfte auf eine dauerhaft zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft als Anteilseigner auszulagern.