Abgeltungsteuer: Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft
BFH vom 28.09.2021, VIII R 12/19, BStBl. II 2022, 260; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 28.02.2019, 3 K 2547/18 E, EFG 2019, 976, rkr.
Inhalt
Ein Näheverhältnis des Darlehensgebers und Empfängers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Darlehensgeber eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Dies gilt auch bei mittelbaren Gesellschaftsstrukturen, beispielweise über eine Stiftung.