Rechtsprechungs-Info

Abgeltungsteuer: Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft

BFH vom 28.09.2021, VIII R 12/19, BStBl. II 2022, 260; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 28.02.2019, 3 K 2547/18 E, EFG 2019, 976, rkr.
Inhalt

Ein Näheverhältnis des Darlehensgebers und Empfängers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Darlehensgeber eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Dies gilt auch bei mittelbaren Gesellschaftsstrukturen, beispielweise über eine Stiftung.