Abgeltungsteuersatz bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Angehörigen
BFH vom 29.4.2014, VIII R 44/13, BStBl. II 2014, 992
Inhalt
Die Anwendung des Abgeltungsteuertarifs ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige sind. Eine einschränkende Auslegung des Ausschlusstatbestandes „Angehörigendarlehen“ und damit eine abweichende Auffassung zur Finanzverwaltung entsprechen dem Willen des Steuergesetzgebers.