Rechtsprechungs-Info

Abgeltungsteuersatz bei Kapitalerträgen aus Darlehen zwischen Angehörigen

BFH vom 29.4.2014, VIII R 44/13, BStBl. II 2014, 992
Inhalt

Die Anwendung des Abgeltungsteuertarifs ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige sind. Eine einschränkende Auslegung des Ausschlusstatbestandes „Angehörigendarlehen“ und damit eine abweichende Auffassung zur Finanzverwaltung entsprechen dem Willen des Steuergesetzgebers.