Rechtsprechungs-Info

Abgeltungsteuersystem: Nachlaufende Beteiligungsaufwendungen bei Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren

BFH vom 17.07.2024, VIII R 37/21, BStBl. II 2024, 745; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 14.11.2023, 5 K 1843/16, EFG 2024, 577, rkr.

Inhalt

Der BFH hat ergänzend entschieden, dass nachlaufende Beteiligungsaufwendungen, die als nachträgliche Werbungskosten dem Teilabzugsverbot unterliegen, auch dann abziehbar sind, wenn der Anteilseigner die Beteiligung im ersten Antragsjahr veräußert und in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ausschließlich Aufwendungen anfallen. Der Werbungskostenabzug ist rechtmäßig beim Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung.