Finanzgerichts-Info Abgrenzung bei der korrespondierenden Bilanzierung BFH vom 12.2.2015, IV R 29/12, BFH/NV 2015, 895; BFH vom 12.2.2015, IV R 63/11, BFH/NV 2015, 832 Inhalt Die korrespondierende Bilanzierung gilt weiterhin nur – einschränkend fixiert – für Entgelte als Gegenleistungen für Nutzungsüberlassungen. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden