Abgrenzungsklarstellung: Nicht abzugsfähige Geschenke und pauschalversteuerte Geschenke
Antwortschreiben des BMF vom 31.08.2015
Inhalt
Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass des Zuwendungsempfängers werden nicht in die Bemessungsgrundlage zur Pauschalsteuer für Sachzuwendungen einbezogen.