Ablehnung einer GiG: Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte
BFH vom 4.2.2015, XI R 42/13, BStBl. II 2015, 616
Inhalt
Die Voraussetzungen einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) liegt nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch einen weiteren Vertrag von einem Dritten pachtet.