Ablehnung nachträglicher Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
BFH vom 1.7.2014, VIII R 53/12, BStBl. II 2014, 975; Anwendbarkeitserklärung: BMF vom 12.11.2014
Inhalt
Im VZ nach der Beendigung einer (GmbH-)Beteiligung können Schuldzinsen auf eine weiterhin bestehende Finanzierungschuld der Anschaffungskosten, nicht (mehr) als nachträgliche Schuldzinsen (Werbungskosten) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden.