Abspaltung: IT-Infrastruktur im Sinne eines Rechenzentrums als Teilbetrieb
FG Nürnberg vom 12.09.2023, 1 K 985/22, EFG 2024, 1628, nrkr.; Revision: BFH Az. X R 33/23
Inhalt
Das FG Nürnberg hat eine neue interessante Lösung für die Teilbetriebsvoraussetzung einer buchwertorientierten Abspaltung hinsichtlich einer IT-Infrastruktur veröffentlicht. Eine IT-Infrastruktur gehört grundsätzlich zu den funktionalen betriebsnotwendigen Einrichtungen, die auf die übernehmende Körperschaft einer Teilbetriebsabspaltung zu übertragen ist, damit diese Abspaltung zu Buchwerten erfolgt. Ausnahmsweise wird die IT-Infrastruktur zu sog. neutralem Vermögen, wenn diese IT-Infrastruktur wie bei einem Rechenzentrum für verschiedene Teilbetriebe über eigene Zugriffsrechte selbstständig zur Verfügung steht. Diese IT-Infrastruktur kann sogar als eigenständiger Betriebsteil, d. h. also Teilbetrieb angesehen werden.