Gesetzesänderungen

Nicht abziehbare Aufwendungen: Mitgliedsbeiträge an bestimmte für gemeinnützig erklärte Körperschaften

Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften („JStG 2019“) vom 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451
Inhalt

Der Steuergesetzgeber schränkt die Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträ-gen an bestimmte Körperschaften, die für gemeinnützig erklärt worden sind, ein.