Abzugsfähige Vorsteuern aus Gemeinkosten für Vorleistungen
BFH vom 24.4.2013, XI R 25/10, BStBl. II 2014, 346; Rätke in Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus Gemeinkosten bei teilweise steuerfreien Umsätzen“, BBK 2013, 758
Inhalt
Vorsteuerbeträge aus sog. Gemeinkosten sind nach Maßgabe der tatsächlich erzielten Umsätze abziehbar. Entscheidend ist das Kalenderjahr. Es ist demzufolge retrograd auf die tatsächlich im jeweiligen Besteuerungszeitraum (= Kalenderjahr) erzielten Umsätze abzustellen.