Finanzgerichts-Info

Aktivierung einer Dividendenforderung

BFH vom 4.12.2014, IV R 28/11, BFH/NV 2015, 495
Inhalt

Eine Dividendenforderung ist im Zeitpunkt des rechtsverbindlichen Beschlusses über die Gewinnausschüttung zu aktivieren, auch wenn dieser bereits vor der Erstellung des Jahresabschlusses gefasst worden ist.