Aktualisierter Anwendungserlass: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie dem Vorliegen fiktiven Anlagevermögens
Gleichlautender Ländererlass vom 06.04.2022; Gleichlautender Ländererlass vom 02.07.2012, BStBl. I 2012, 654
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat den gleichlautenden Ländererlass für die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungstatbestände an die ergangene BFH-Rechtsprechung angepasst.