Alleinerziehendenentlastungsbetrag: Einzelveranlagte Ehegatten im Trennungsjahr
BFH vom 28.10.2021, III R 17/20; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 18.02.2020, 13 K 182/19, EFG 2020, 1664, rkr.
Inhalt
Steuerpflichtige, die als Ehegatten einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen.