Gesetzesänderungen

Anhebung des Ausbildungsfreibetrags

JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294

Inhalt

Der Ausbildungsfreibetrag wird auf 1.200 € angehoben. Werden volljährige Kinder, die sich in der Ausbildung befinden und für die ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld besteht, auswärtig untergebracht, können die Eltern einen Freibetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen (1.200 €).