Anhebung der Freigrenze zeitnaher Mittelverwendung
Steueränderungsgesetz 2025 (StÄG 2025) vom 22.12.2026, BGBl. I 2025, Nr. 363
Inhalt
Die Einnahmengrenze für Körperschaften ist von bisher 45.000 € auf 100.000 € für die zeitnahe Mittelverwendung angehoben worden. Erst bei Einnahmen über 100.000 € besteht weiterhin die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung.