Anhebung des Grenzbetrags für die Lohnsteueranmeldung
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StÄndAnpG-Kroatien) vom 25.7.2014, BGBl. I 2014, 1266.
Inhalt
Der Grenzbetrag wird angehoben auf 1.080 €. Somit ergeben sich folgende Lohnsteuer-Anmeldezeiträume:
- Grundsatz ist der Kalendermonat: Abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 4.000 €.
- Ausnahme ist das Kalendervierteljahr: Abzuführende Lohnsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 1.080 €, aber nicht mehr als 4.000 €
- Ausnahme ist das Kalenderjahr: Abzuführende Lohnsteuer des vorangegangenen Kalenderjahres nicht mehr als 1.080 €