AmtshilfeRLUmsG vom 29.6.2013, BGBl. I 2013, 1809 ff.
Inhalt
Durch diese Ergänzung soll klargestellt, dass sowohl die „Anschaffungsnahen Herstellungskosten“ als auch die (anderen) Bewertungsvorschriften bei der Einnahmen-Überschussrechnung abzuwenden sind.