Finanzgerichts-Info

Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Beseitigung von erst nach der Anschaffung und ohne Zutun eines Dritten aufgetretenen Schäden

FG Düsseldorf vom 16.08.2023, 2 K 2449/18 E, EFG 2024, 940, rkr.

Inhalt

Jetzt hat das FG Düsseldorf entschieden, dass für das Vorliegen von anschaffungsnahen Herstellungskosten keine Abhängigkeit besteht (a) von der Werthaltigkeit der abgerechneten und tatsächlich bezahlten Handwerkerleistungen oder (b) von der zivilrechtlichen Richtigkeit der einzelnen Rechnungspositionen.
In die Überprüfung der sog. 15 %-Grenze sind sowohl (i) Aufwendungen für die Beseitigung altersbedingter, ggf. verdeckter Mängel als auch für die Beseitigung von (ii) erst nach der Anschaffung und ohne Zutun eines Dritten entstandener Schäden.