Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb
BFH vom 9.7.2013, IX R 43/11, BStBl. II 2014, 878
Inhalt
Erbauseinandersetzungskosten sind als Anschaffungsnebenkosten im Wege der AfA abziehbar, wenn sie der Überführung der bebauten Grundstücke von der fremden in die eigene Verfügungsmacht dienen.