Ansparabschreibung (oder IAB) nach Buchwerteinbringung in Kapitalgesellschaft
BFH vom 27.1.2016, X R 21/09, BFH/NV 2016, 751; Rechtsprechungsbestätigung: FG Münster vom 25.2.2009, 7 K 5021/07 E, G, EFG 2009, 1005, rkr.; BFH vom 14.4.2015, GrS 2/12, BStBl. II 2015, 1007
Inhalt
Eine Ansparabschreibung oder nach derzeitiger Rechtslage ein IAB kann dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn im Zeitpunkt der Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird.