Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei der Darlehensgewährung an eine GmbH durch eine dem Anteilseigner nahestehende Person
BFH vom 14.5.2014, VIII R 31/11, BStBl. II 2014, 995
Inhalt
Um eine missbräuchliche Anwendung des 25%igen Abgeltungsteuersatzes anzunehmen, muss ein beherrschender Einfluss also ein Abhängigkeitsverhältnis vom Finanzamt nachgewiesen werden. Nur dann unterliegen die Zinseinnahmen der Individualtarifierung.