Anwendung: Berücksichtigung von AfA auf Arbeitsmittel nach Beendigung der Überschusseinkunftsart
Schoor in „Afa auf Arbeitsmittel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses“, Steuer-Seminar 2017, 270; FG München vom 21.1.2016, X K 965/15, LEXinform Dok. Nr. 5019060, rkr.
Inhalt
Der Restwert eines Wirtschaftsgutes, welches im Rahmen von Überschusseinkünften als Arbeitsmittel verwendet wird, kann nach Beendigung der Einkünfteerzielung im Rahmen dieser Überschusseinkunftsart nicht im Sinne einer außergewöhnlichen Abnutzung als Werbungskosten geltend gemacht werden.