Ausbildung

Anwendungsbeispiele der unterschiedlichen Bescheinigungen

StÄndAnpG-Kroatien vom 25.7.2014. BGBl. I 2014, 1266
Inhalt

Mit Wirkung zum 1.10.2014 hat der Steuergesetzgeber die sog. „13b-Bescheinigung“ zur Erkennbarkeit eines „Bauleisters“ (Leistungsempfänger) zur Anwendung einer „13b-Netto-Rechnung“ mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaftsumkehrung veröffentlicht.