Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Auswirkungen auf Verwaltungsvermögen und Finanzmittel durch KöMoG-Option

Gleichlautender Ländererlass vom 05.10.2022, BStBl. I 2022, 1494

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung veröffentlicht. Die KöMoG-Option selbst löst weder junges Verwaltungsvermögen noch junge Finanzmittel aus. Wird im Rahmen der Option bisheriges Sonderbetriebsvermögen ins Gesamthandsvermögen übertragen, entsteht aufgrund des Rechtsträgerwechsels junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel.