Anwendungserlass: Begünstigtes Betriebsvermögen bei KöMoG-Personenhandelsgesellschaften
Gleichlautender Ländererlass vom 05.10.2022, BStBl. I 2022, 1494
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung vertreten: Danach sind optimierte Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften, die ihre land- und forstwirtschaftliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit bzw. ihre gewerbliche Prägung weiter vollziehen, für Zwecke der Erbschaft- und Schen-kungsteuer als Personengesellschaften zu behandeln.