Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Steuerentstehung bei Teilleistungen

BMF-Schreiben vom 14.12.2022, III C 2 – S 7270/19/10001

Inhalt

Die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechungsentwicklung an. Auf eine einmalige bereits erbrachte Leistung gegen bloße Ratenzahlung ist weder (i) die Umsatzsteuerentstehung für Teilleistungen noch die (ii) Uneinbringlichkeit mit Umsatzsteuerberichtigung anwendbar. Eine Teilleistung erfordert eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter. Die Steuerentstehung – für Teilleistungen – ist nicht auf bereits fällige Entgeltsansprüche beschränkt.