Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Steuerrechtliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

BMF-Schreiben vom 04.09.2024, IV C 2 – S 2742/19/10004

Inhalt

Die Finanzverwaltung hat ihre aktuelle Auffassung zur steuerrechtlichen Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung veröffentlicht. Inkongruente Gewinnausschüttungen sind steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn diese zivilrechtlich wirksam sind. Sodann erklärt die Finanzverwaltung in welchen Fällen diese Voraussetzungen erfüllt sind.