BMF-Schreiben vom 04.09.2024, IV C 2 – S 2742/19/10004
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat ihre aktuelle Auffassung zur steuerrechtlichen Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung veröffentlicht. Inkongruente Gewinnausschüttungen sind steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn diese zivilrechtlich wirksam sind. Sodann erklärt die Finanzverwaltung in welchen Fällen diese Voraussetzungen erfüllt sind.