Anwendungserlass: Umsatzsteuer bei Verwaltung unselbstständiger Stiftungen
BMF-Schreiben vom 08.12.2025, III C 2 – S 7100/00097/037/064; BFH vom 05.12.2024, V R 13/22
Inhalt
Der BFH hat entschieden: „Für eine umsatzsteuerbare Verwaltungsleistung reicht es aus, dass diese sich auf ein Sondervermögen bezieht, ohne dass es für die Bejahung eines verbrauchsfähigen Vorteils beim Leistungsempfänger darauf ankommt, ob dieser entgeltlich eigene Vermögensinteressen oder die Vermögensinteressen Dritter – wie etwa gemeinnützige Interessen – verfolgt.“