Anwendungserlass: Wertaufteilung einer optierten „KöMoG-Personenhandelsgesellschaft“
Gleichlautender Ländererlass vom 05.10.2022, BStBl. I 2022, 1494
Inhalt
Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung veröffentlicht. Eine sog. „KöMoG-Personenhandelsgesellschaft“ ist bewertungsrechtlich weiterhin als Personengesellschaft zu beurteilen. Die Anteilsbewertung erfolgt weiterhin nach der sog. Kapitalkontenaufteilungsmethode. Ausnahmsweise sind die handelsrechtlichen Kapitalkonten der Gesamthandsbilanz beurteilt nach ertragsteuerlichen Grundsätzen heranzuziehen.