Finanzverwaltungs-Info

Anwendungserlass: Zuordnung von gemischt genutzten Gegenständen zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen

BMF-Schreiben vom 17.05.2024, III C 2 - S 7300/19/10002, BStBl. I 2024, 916

Inhalt

Die deutsche Finanzverwaltung hat die unions- und höchstrichterlichen Entscheidungen akzeptiert und neue nationale Anwendungsregeln zugestimmt. Konkretisierungen erfolgen bei den Themen: 1) Zuordnungsentscheidung, 2) Zuordnungsdokumentation und 3) Zuordnungsfrist sowie 4) Dokumentationsfrist. Die neuen Regeln gelten für gemischt genutzte Gegenstände, die zu mindestens 10 % unternehmerisch und ansonsten unternehmensfremd verwendet werden.