Ausbildung

Anwendungsfälle: Zehn-Tages-Zeitraum

BFH vom 27.6.2018, X R 44/16, BStBl. II 2018, 781; bisher andere Auffassung: H 11 „Kurze Zeit“ EStH 2017
Inhalt

Wird eine Umsatzsteuervorauszahlung innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt, kann sie auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.