BMF-Schreiben vom 13.04.2021, IV C 5 - S 2334/19/10007 (AESachbezugsfreigrenze)
Inhalt
Die Wirtschaft, d. h. die Unternehmen benötigen klare Anwendungsregeln um (1) Gutscheine und (2) Geldkarten weiterhin – ohne steuerrechtliches Risiko – im Anwendungsbereich der sog. „44-Euro-Sachbezugsfreigrenze“ anwenden zu können.