Finanzverwaltungs-Info

Anwendungsschreiben: Finanzamtliche Erläuterungen zu kürzungsunschädlichen Tätigkeiten (erweiterte Gewerbesteuerkürzung)

Gleichlautender Ländererlass vom 17.06.2022
Inhalt

Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung zu den Anwendungsregeln der gesetzlich neu eingeführten kürzungsunschädlichen Tätigkeiten veröffentlicht. Dabei stehen die Einnahmen aus (i) Stromlieferungen, dem (ii) Betrieb von Ladestationen und der (iii) Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im Vordergrund.