Finanzverwaltungs-Info

Anwendungsschreiben: Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

BMF-Schreiben vom 05.11.2021, IV C – S 2177/19/10004
Inhalt

Der Steuergesetzgeber hatte in den letzten Jahren die gesetzlich verankerten Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge fortentwickelt und die Fördermechanismen im Anwendungszeitraum verlängert. Mit einem umfangreichen Schreiben nimmt die Finanzverwaltung zur Anwendung Stellung.