Arbeitslohn: Bewertung anlässlich von Betriebsveranstaltungen
BFH vom 29.04.2021, VI R 31/18, BStBl. II 2021, 606; Rechtsprechungsaufhebung: FG Köln vom 27.06.2018, 3 K 870/17, EFG 2018, 1647, nrkr.
Inhalt
Bei der Bewertung von Arbeitslohn anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind alle mit dieser in Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können.