Finanzgerichts-Info

Arbeitslohn: Einnahmen aus einem Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag eines Bonusprogramms

FG Köln vom 22.11.2021, 6 K 1902/19, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 4/22
Inhalt

Der vom Arbeitgeber im Rahmen eines Bonusprogramms gezahlte Aufstockungsbetrag ist als Arbeitslohn lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, auch wenn die Auszahlung des Bonus erst nach Eintritt in den Ruhestand erfolgt.