Rechtsprechungs-Info

Arbeitslohn: Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens

BFH vom 23.11.2023, VI R 9/21; Rechtsprechungsaufhebung: Niedersächsisches FG vom 31.03.2021, 14 K 47/20, EFG 2021, 1366, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten Darlehens Arbeitslohn zu erkennen ist, weil es sich um einen Ersatz von Werbungskosten aus in der Erwerbsphäre liegenden Gründen handelt.