Arzneimittel bei Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung
BFH vom 14.4.2015, VI R 89/13; BStBl. II 2015, 703
Inhalt
Ärztlich verordnete Diätverpflegungen unterliegen nicht dem gesetzlichen Abzugsverbot für Diätverpflegungen im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen.