Aufschiebend bedingte Last: Keine Abzinsung wegen Bewertung auf dem Zeitpunkt des Bedingungseintritts
BFH vom 15.07.2021, II R 26/19, BStBl. 2023, 66; Rechtsprechungsaufhebung: FG Münster vom 28.02.2019, 3 K 3039/17 Erb, EFG 2019, 824, nrkr.
Inhalt
Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last zwischen dem (i) Rechtsgeschäft und dem (ii) Bedingungseintritt findet nicht statt.