Aufteilung des Arbeitslohns bei einem Auslandseinsatz des Arbeitnehmers
BMF-Schreiben [Arbeitslohnaufteilungserlass] vom 14.3.2017, IV C 5 - S 2369/110/10002, BStBl. I 2017, 473; BMF-Schreiben [Auslandstätigkeitserlass] vom 12.11.2014, IV B 2 - S-1300/08/10027, BStBl. I 2014, 1467; Plenker in „Aufteilung des Arbeitslohns bei einem Auslandseinsatz des Arbeitnehmers“, BC 2017, 153
Inhalt
Grundsätzlich sind die während eines Auslandsaufenthalts erzielten Gehaltsbestandteile unmittelbar dieser ausländischen Tätigkeit zuzurechnen, so dass eine Steuerbefreiung in Deutschland eintreten kann. Hierfür ist eine direkte Zuordnung erforderlich.